Die SPD möchte §219a reformieren

Veröffentlicht am 21.10.2018 in Ortsverein

Die juristischen Bedingungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind im §218 Strafgesetzbuch geregelt. Generell ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar, es gelten jedoch Ausnahmen, wie nach einer fristgerechten Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und dem Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis. Aber wie einen Arzt finden, der den Abbruch dann vornimmt? Einfach mal im Internet suchen? Fehlanzeige! §219a Strafgesetzbuch verbietet es Ärzten über diese Leistung zu informieren. Wer dennoch auf seiner Internet Seite darüber informiert, wird wie die Ärztin Kristina Hänel nach §219a bestraft. Das hat letzte Woche das Landgericht in Gießen bestätigt, auch wenn der Richter Johannes Nink sein eigenes Urteil noch während der Verkündigung bedauert hat.

Die SPD möchte §219a reformieren. Es kann keine Lösung sein, schwangeren Frauen in Not sich selbst zu überlassen und ihre Rechte durch Spitzfindigkeiten auszuhöhlen. Es ist schon schwierig genug Ärzte zu finden, die in Zeiten in denen man vom Papst als „Auftragsmörder“ an den Pranger gestellt wird, diesen Eingriff noch vornehmen. Selbsternannte Lebensschützer verteilen vor Kliniken Flugblätter mit Namen und Anschrift von Ärzten und Bildern aus Nazi Konzentrationslagern. Für Ärzte wie Kristina Hänel fordert ihr Engagement viel Kraft und Mut ab. Das verdient unsere Anerkennung.

Bundeskanzlerin Merkel hat eine einvernehmliche Lösung im §219a Konflikt zugesagt. Wir hoffen nun, dass sie sich gegen die Hardliner in der Union durchsetzen kann.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/