Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Veröffentlicht am 15.03.2020 in Ortsverein

Sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat, haben Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber das gilt nur bis zur Einschulung. Für Kinder im Grundschulalter besteht der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht. Die betroffenen Eltern müssen plötzlich ein Problem lösen: wer betreut mein Kind an den Nachmittagen nach Schulschluss? Das wollen wir ändern. Dazu haben wir den im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter als ‚Ganztagsfinanzierungsgesetz‘ zur Beratung in den Bundestag eingebracht. Es legt die finanzielle Grundlage für den bedarfsgerechten Ausbau von Hort- und Schulinfrastruktur in den Ländern und Gemeinden. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch der Eltern auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 vor.

Denn klar ist: Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter erhöht die Teilhabechancen und ermöglicht eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig unterstützen Ganztagsangebote die Eltern dabei, Beruf und Familie zu vereinbaren.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/