§219a StGB soll gestrichen werden

Veröffentlicht am 22.03.2022 in Ortsverein

Endlich zeichnet sich ein Lichtblick für hilfesuchende Frauen ab, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Bisher wurde ihnen die Beratung erschwert, da Ärzt*innen nicht öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren durften. Der §219a StGB untersagte ihnen bisher eine „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Dies hat dazu geführt, dass nur wenig Ärzt*innen überhaupt noch eine Beratungsleistung angeboten hatten, da viele dem Konflikt mit dem Strafgesetzbuch aus dem Weg gehen wollten. Die Union beabsichtigte damit ungeborenes Leben schützen, hat aber letztendlich nur betroffene Frauen mit ihrem Schicksal alleine gelassen. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn warf den Frauen sogar vor, dass ihnen das Leben ihres ungeborenen Babys weniger wert sei, als das Leben eines Tieres. Das klang eher nach dem Versuch eines Abtreibungsverbots durch die Hintertür.

Das Kabinett hat jetzt endlich die Abschaffung des § 219a StGB beschlossen. Wenn der Gesetzentwurf von Justizminister Buschmann (FDP) im Bundestag und Bundesrat angenommen wird, dann können Ärzt*innen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Für betroffene Frauen bedeutet dies einen besseren Zugang zu öffentlicher Information über den Schwangerschaftsabbruch und auch welche Fristen und Regelungen zu beachten sind.

Es ist untragbar Ärzt*innen zu misstrauen und ihnen zu unterstellen, sie würden zu ihrem Vorteil für Schwangerschaftsabbrüche werben wollen, wie andere für Waschmittel. Wer jungen Schwangeren eine andere Perspektive als den Abbruch bieten möchte, der sollte sich für eine bessere Unterstützung junger Familien einsetzen, wie etwa für bessere und kostenlose Kinderbetreuung, für eine höhere finanzielle Unterstützung der Familien, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mütter und Väter, für bessere Bildungschancen der Kinder oder für erschwingbaren Wohnraum. In Deutschland sind Kinder immer noch das größte Armutsrisiko und insbesondere Alleinerziehende verlieren oft jegliche Lebensperspektive.

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts als ein erster Schritt für die Verbesserung von umfassenden und qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen zur Familienplanung. Der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt eine Gewissensentscheidung der betroffenen Frauen. Ihre Entscheidungen müssen frei von Zwängen und Stigmatisierungen sein. Unsere Aufgabe als Gesellschaft besteht darin, sie darin zu beraten, ihnen aber auch bessere Lebensperspektiven für sich und ihr ungeborenes Kind anzubieten. Daran sollten wir arbeiten.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/