Zum Fall Böhmermann

Veröffentlicht am 16.04.2016 in Bundespolitik

Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung im Fall Böhmermann erteilt wird. Gegen diese Entscheidung haben alle Ministerinnen und Minister der SPD gestimmt.

Wir sind der Auffassung, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 104a StGB nicht hätte erteilt werden sollen.

Meinungs-, Presse.- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter unserer Verfassung. Wir erleben in diesen Tagen eine heftige Debatte über die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und ihre Grenzen. Die Diskussion darüber, wie wir in Deutschland unser Zusammenleben gestalten, wie wir Freiheit schützen und wo mögliche Grenzen liegen, ist wichtig. Im Spannungsfeld zwischen öffentlich in Medien geäußerter Satire und dem Schutz der Ehre einzelner Personen ist in besonderem Maße die Zurückhaltung der Bundesregierung geboten.

Das Grundgesetz schreibt eine weitgehende Meinungs- Presse- und Kunstfreiheit vor, ebenso eine strikte Gewaltenteilung. Das ist gut so. Diese Grundsätze sind die Basis unseres demokratischen Gemeinwe-sens. Wir sind uns darüber einig, dass darüber, wo die Grenze zwischen Kunst und strafbarer Beleidigung verläuft, nicht die Regierung zu entscheiden hat, sondern die unabhängige Justiz.

Eine gerichtliche Prüfung wird ohnehin erfolgen: Präsident Erdogan hat einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Das ist sein gutes Recht. Es liegt jetzt allein bei der Justiz, über die weiteren Schritte in diesem Verfahren zu befinden auf der Basis von Recht und Gesetz und ohne jede politische Einflussnahme.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/