Betroffene Dieselfahrer kommen jetzt einfacher zu ihrem Recht

Veröffentlicht am 16.12.2018 in Ortsverein

Wer vom Dieselskandal betroffen ist, dem steht seit dem 1. November ein neues Mittel zur Verfügung, um an sein Recht zu kommen. Anders als in den USA oder weiteren betroffenen Ländern war in Deutschland aufgrund des Widerstands der CSU eine gütliche Schadensregelung für die betroffen Dieselfahrzeuge nicht möglich. Besitzer von EURO 4 oder EURO 5 Volkwagen, BMW oder Mercedes Fahrzeuge wurden sogar noch vom Kraftfahrbundesamt (KBA) angeschrieben und aufgefordert im Rahmen einer „Flottenerneuerung“ auf eigene Kosten ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Zum Hohn wurden die Hotlines der betroffenen Hersteller auf dem Brief sinnigerweise noch erwähnt. „Wenden Sie sich ausschließlich an diese Hotlines“, schreibt das KBA. So stellt sich der CSU Verkehrsminister Scheuer die Lösung des Dieselskandals in Deutschland vor, auf Kosten der betrogenen Konsumenten. Dabei haben sein Ministerium und das KBA jahrelang bei der Aufsicht und der Durchsetzung von Grenzwerten bei den Automobilherstellern versagt.

Auf Druck der SPD, insbesondere der Justizministerin Katarina Barley, gibt es nun seit 1. November einen weiteren Weg zu seinem Recht zu kommen. Wer sich das Risiko und die hohen Prozesskosten für eine Einzelklage nicht leisten kann oder möchte, dem steht jetzt die Option einer Musterfeststellungsklage zur Verfügung. In einem zentralen Register kann sich jeder betroffene Dieselbesitzer einer Klage anschließen. Dazu muss man einfach nur im Internet ein Formblatt ausfüllen und per eMail an das Bundesamt für Justiz senden. Ein paar Tage später bekommt man dann per Post eine Bestätigung über den Eintrag in das Register. Wichtig ist, nur wer jetzt bis Ende 2018 klagt, der verwirkt nicht sein Recht wegen Verjährung seiner Ansprüche. Dazu reicht bereits der Eintrag in das Klageregister. Die Klage führt dann am Beispiel Volkswagen der Verbraucherverband Deutschland. Gewinnt der Verbraucherverband die Klage gegen Volkswagen, dann können sich alle, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, vor Gericht ihre Entschädigung mit geringem Risiko einklagen.

Die Details zur Musterfeststellungsklage für Dieselbesitzer finden Sie im Internet, zum Beispiel unter https://www.musterfeststellungsklagen.de/klage-check. Wer eine Anleitung zum Ausfüllen sucht, der findet u.a. beim ADAC eine Hilfe. Den Link zur Anleitung finden Sie im Internet unter https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/adac-online-ausfllhilfe-anleitung-mfk.pdf?la=de-de&hash=8B372FF3F37ADA67A50415C05A70EB4A4D5D7181.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/