Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW

Veröffentlicht am 29.03.2015 in Ortsverein

Da das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EwärmeG) in einem Artikel im letzten Mitteilungsblatt nochmals seine Erwähnung gefunden hat, wollen wir aus diesem Anlass nochmal kurz das Gesetz vorstellen. Das EwärmeG wurde im Juli 2007 vom CDU Ministerpräsident Öttinger beschlossen. Bundeskanzlerin Merkel bezeichnete das EWärmeG damals als „Meilenstein, von dem ich glaube, dass andere Länder nachziehen werden“. Ministerpräsident Mappus betonte sogar in einer Regierungserklärung "Wir machen Baden-Württemberg zum Umweltinnovationslabor Europas".

 

In einer Novellierung des Gesetzes hat die grün-roten Landesregierung bisherige Erfahrungen und gesetzliche Vorgaben aus dem Bund und der EU berücksichtigt. Insbesondere die EU Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (2010/31/EU) gibt klare Ziele vor. Und das ist auch gut so, denn hier geht es um die Umsetzung von Klimazielen im Kampf gegen die globale Erwärmung. Auf den Gebäudesektor entfallen nun mal 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union. Daher hat die grün-roten Landesregierung den Pflichtanteil von 10 auf 15 Prozent angehoben und das Gesetz auch auf private und öffentliche Nichtwohngebäude ausgedehnt. Das scheint manchen Mitbürgern nicht zu schmecken, aber es wäre nicht vertretbar den Privathaushalten noch mehr aufzubürden als die beschlossenen 15 %. Im Kampf gegen die globale Erwärmung sitzen wir nun mal alle im „selben Boot“!

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/