Klimaschutz – gut gemeint

Veröffentlicht am 15.11.2021 in Ortsverein

Wer nach dem 1. Mai 2022 ein neues Wohngebäude beantragt, muss zukünftig eine Photovoltaikanlage installieren, insofern der Neubau die Ansprüche des neuen Klimaschutzgesetzes erfüllt. Wer ab 2023 sein Dach sanieren will, kommt ebenfalls nicht um eine Photovoltaikanlage herum, insofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Auch wer mehr als 35 Parkplätze baut, muss zukünftig eine Photovoltaikanlage verbauen. Das ist Teil eines Planes, mit dem das Land Baden-Württemberg die Klimaneutralität im Jahr 2040 erreichen will. Prinzipiell ist gegen den Ausbau der Photovoltaik nichts einzuwenden, wenn es in ein sinnvolles Gesamtkonzept eingebettet wird. Nur genau daran scheitert es viel zu oft. Für den Ausbau der Photovoltaik haben wir die folgenden Sorgen:

  • Die verpflichtende Installation verteuert die Wohnkosten für Eigenheimbesitzer und Mieter. Das Nachsehen haben wieder diejenigen, denen Baukosten und Mieten zu stemmen heute schon schwer fällt.
  • Es gibt viel zu wenig Handwerksbetriebe für den Ausbau der Photovoltaik. Dadurch verzögern und verteuern sich viele Bauvorhaben und Sanierungen.
  • Es gibt zurzeit Materialangpässe bei den Herstellern. Wer eine Photovoltaikanlage heute bestellt, muss oft viele Monate darauf warten.
  • Der Netzausbau hinkt hinterher. Im Wirtschaftsministerium des Bundes wird daher über Fernabschaltvorrichtungen durch sogenannte SmartMeter nachgedacht, mit denen man Spitzenlasten im Netz vermeiden möchte. Das Nachsehen haben die Privaterzeuger, die ihren Solarstrom dann nicht vergütet bekommen.
  • Die Netzeinspeisevergütung nach EEG sinkt weiter und die Wirtschaftlichkeit ist schon heute oft nicht mehr gegeben. Damit werden die Kosten der Klimamaßnahmen auf Häuslesbauer und Mieter abgewälzt.
  • Es gibt keine ausreichenden Speicher im Netz, die an sonnigen Tagen den Strom speichern könnten. Der Strom wird dann, wie heute schon beim Strom aus Windkraft, im Netzwerk verschenkt. Das bezahlen die Verbraucher am Ende über die EEG Zulage im Strompreis.
  • Hausenergiespeicher für den Eigenverbrauch werden weder vorgeschrieben, noch gefördert. Auch die Option den Strom für das eigene E-Auto zu verwenden wird nicht mehr gefördert. Ein entsprechendes Programm für Wallboxen wurde nicht verlängert.

Wir würden uns wünschen, die Initiative der Landesregierung wäre ein Baustein in einer bundesweiten Gesamtkonzeption. Wenn es am Ende nicht erfolgreich ist, macht es keinen Sinn, dass die Landesregierung wieder mit dem Finger auf den Bund zeigt, wie schon beim verpassten Ausbau der Windkraft in BaWü. Zudem sollte das Land auch Vorbild beim Ausbau sein, denn von den 8.000 Landesgebäuden sind bisher gerade mal 170 mit einem Solardach ausgestattet.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/