Vorgabe von 2% Wildnis nicht erreicht

Veröffentlicht am 14.05.2021 in Ortsverein

Wie das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zum Klimaschutz festgestellt hat, reicht es nicht aus, nur Ziele für eine Reduktion von Treibhausgasen zu formulieren, sondern diese müssen auch mit dazu geeigneten Maßnahmen hinterlegt werden. Ansonsten bürdet man die Lasten für einen effektiven Klimaschutz vor allem den zukünftigen Generationen auf. Wie sehr diese Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts die Realität widerspiegeln kann sieht man an den bisherigen Erfolgen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Im Jahre 2007 hat die Bundesregierung das Ziel gesetzt 2% der Landesfläche als Wildnisgebiete auszuweisen, also großflächige Gebiete, in denen die Entwicklung der Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten erfolgt. Diese Gebiete sind unverzichtbar für den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland. Viele Arten, darunter auch viele bedrohte, benötigen ungestörte Rückzugsräume und ausreichend große Gebiete, die den genetischen Austausch und das Ablaufen evolutiver Prozesse ermöglichen. Leider konnte dieses Ziel nicht einmal ansatzweise erreicht werden. Laut einer ZDF Recherche erfüllen in Deutschland anstatt der angepeilten Fläche von 2% bisher gerade mal 0,6% das Kriterium für Wildnisgebiete. Dabei schnitt Mecklenburg-Vorpommern mit 1,58% noch am besten ab. Schlusslichter sind Baden-Württemberg mit 0,23% und NRW mit 0,19%.

Auch in Baden-Württemberg hat es an Zielsetzungen zum Artenschutz nicht gemangelt. Oft genug hat die GRÜNEN geführte Landesregierung Landeskompetenzinitiativen ins Leben gerufen, Kompetenzzentren gegründet, Forschung und Wissenschaft unterstützt, und das Bewusstsein mit Weiterbildungen für Behörden und Planungsbüros gefördert. Fakt bleibt aber, dass die Landesregierung bei den Maßnahmen für den Schutz der Arten bisher deutlich zu wenig getan hat. Dazu kommt noch, dass viele der bisher gesetzlich verankerten Maßnahmen zum Artenschutz erst auf Druck der Volksinitiative „Rettet die Biene“ zustande gekommen sind, die auch von der SPD unterstützt wurde. Denn Artenschutz kann nur dann funktionieren, wenn geeigneter Lebensraum zur Verfügung steht.

Dass sich an der Situation für Wildgebiete in Baden-Württemberg voraussichtlich nur wenig verändern wird, erkennt man beim Blick in den neuen Koalitionsvertrag 2021. Es fehlen konkrete Maßnahmen zur Erreichung des 2% Ziels, und auch beim Artenschutz bleibt es weiterhin vor allem bei Absichtserklärungen und Förderprogrammen. Wir würden uns ambitioniertere Programme wünschen, die im Einklang mit ökologischen und ökonomischen Interessen, insbesondere der Landwirtschaft, einen effektiveren Schutz von Arten ermöglicht. Und wie das BVG festgestellt hat, reicht es nicht aus, nur Ziele zu formulieren, die Last aber den zukünftigen Generationen aufzubürden.

 

Kreisverband Heilbronn- Land

SPD Heilbronn-Land

Josip Juratovic (MdB)

https://www.josip-juratovic.de/